2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. März 2023 wurde die versicherte Person im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Stellungnahme vom 24. April 2023 stellte der Beigeladene folgende Anträge: "1. Die Beschwerde der A._____ AG vom 23.02.2023 sei gutzuheissen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: