Die Sozialversicherungsanstalt Aargau, IV-Stelle, habe die Kosten der Diagnostik des Geburtsgebrechens im Umfang von CHF 5'225.90 zu übernehmen. Eventualiter: Die Sache sei der Sozialversicherungsanstalt, IV-Stelle, zur weiteren Abklärung und Neubeurteilung zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerden.