1. Der am 9. Februar 2022 geborene Beigeladene wurde am 2. Mai 2022 von seinen Eltern bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge Informationen zur medizinischen Situation des Beigeladenen ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 erteilte sie Kostengutsprache für medizinische Massnahmen im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen Ziff. 291 GgV-EDI (angeborene Atresie und Hypoplasie der Gallenwege) für den Zeitraum vom 15. April 2022 bis am 28. Februar 2042.