Den SMAB-Gutachtern war sodann der Bericht der Klinik E. vom 15. Februar 2021 betreffend den stationären Aufenthalt des Beschwerdeführers vom 26. Mai bis zum 23. Juni 2020 (VB 221) bekannt (VB 238.2 S. 16) und der psychiatrische Gutachter setzte sich damit auseinander (VB 238.3 S. 11). Diesbezüglich wiesen die Gutachter in der Gesamtbeurteilung und insbesondere auch der psychiatrische Gutachter in seinem Teilgutachten auf eine Verschlechterung der äusseren Lebensbedingungen des Beschwerdeführers aufgrund des Verlusts des Arbeitsplatzes im Jahr 2020 hin, was zu einer zunehmenden depressiven Symptomatik und zum eben genannten Klinikaufenthalt geführt habe (VB 238.3 S. 10). Entgegen der