und der kognitiven Leistungsfähigkeit an der obersten Grenze der beruflichen Leistungsfähigkeit bzw. leicht darüber liege. Insofern werde die Arbeitsfähigkeit aktuell auf 60 % eingeschätzt, da sie auf diesem Belastungsniveau ohne Risiko wiederholter Überforderung gemäss dem nachfolgend beschriebenen Belastungsprofil realistisch erreicht werden könne (VB 238.3 S. 10). Der psychiatrische SMAB-Gutachter stellte somit keine Veränderung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers seit der medexperts-Begutachtung fest, sondern schätzte die Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit gestützt auf den unverändert gebliebenen medizinischen Sachverhalt anders ein.