(VB 238.5 S. 8 f.). In psychiatrischer Hinsicht diagnostizierten sowohl der medexperts-Gutachter (siehe E. 3.2.2.) als auch der SMAB- Gutachter (siehe E. 4.) eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte depressive Episode (ICD-10: F33.0) und eine sonstige andauernde Persönlichkeitsveränderung (Kränkung und Einnahme der Opferrolle infolge ungerechtfertigter langjähriger Haft, Demütigung) (ICD-10: F62.88) (VB 238.3 S. 11).