Das Versicherungsgericht legte die vom Beschwerdeführer im Verfahren VBE.2016.790 eingereichten Unterlagen der Psychiatrischen Dienste C. vom 30. Juni 2017, der Klinik D. vom 11. Mai 2017, sowie die Ergebnisse der beruflichen Eingliederungsmassnahmen (VB 196) den medexperts-Gutachtern sodann zur Stellungnahme vor (vgl. Beschluss des Versicherungsgerichts im Verfahren VBE.2016.790 vom 19. September 2017; VB 197), welche in der Folge mit Schreiben vom 2. November 2017 an ihrer Einschätzung festhielten (VB 199).