4. In der angefochtenen Verfügung stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das SMAB-Gutachten vom 15. Juli 2022, welches eine psychiatrische, eine orthopädisch-traumatolo- gische sowie eine internistische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 238.1 S. 6):