3.2.2. Massgebender Vergleichszeitpunkt bildet vorliegend die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 16. November 2016, welche Gegenstand des versicherungsgerichtlichen Urteils VBE.2016.790 vom 27. Februar 2018 bildete und mit welcher dem Beschwerdeführer eine abgestufte, befristete Rente zugesprochen wurde. In medizinischer Hinsicht lag der Verfügung im Wesentlichen das polydisziplinäre medexperts-Gutachten vom 3. Juni 2016 zugrunde. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 174.1 S. 43 f.):