2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die angefochtene Verfügung vom 24.01.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."