VBE.2016.790 vom 27. Februar 2018) vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Juli 2015 eine ganze und für den Monat August 2015 eine halbe Rente zusprach. 1.5. Am 31. August 2020 meldete sich der Beschwerdeführer wegen diverser Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese liess den Beschwerdeführer in der Folge durch die SMAB AG, Bern, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 15. Juli 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 24. Januar 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.