Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2016.790 vom 27. Februar 2018 teilweise gut, hob die Verfügung auf und sprach dem Beschwerdeführer vom 1. Dezember 2011 bis zum 30. April 2014 eine Viertelsrente, vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Juli 2015 eine ganze und für den Monat August 2015 eine halbe Rente zu. Am 10. Oktober 2018 erliess die Beschwerdegegnerin sodann eine Verfügung, in welcher sie dem Beschwerdeführer (bereits) ab 1. August 2011 eine Viertelsrente sowie (entsprechend dem versicherungsgerichtlichen Urteil -3-