1.4. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die medexperts AG, St. Gallen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 3. Juni 2016). Nach Rücksprache mit dem RAD stellte sie den Gutachtern sodann Rückfragen, welche diese mit Schreiben vom 22. August 2016 beantworteten. Mit Verfügung vom 16. November 2016 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2016.790 vom 27. Februar 2018 teilweise gut, hob die Verfügung auf und sprach dem Beschwerdeführer vom 1. Dezember 2011 bis zum 30.