2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juli 2023 wurde die SVA Aargau, Ausgleichskasse, Abteilung Beiträge, aufgefordert, die Unterlagen der Beschwerdeführerin und ihres Ehemannes betreffend Erlasseinschätzung und Abweisung Erlass einzureichen. Am 24. Juli 2023 wurden die entsprechenden Unterlagen eingereicht. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die in der Verfügung vom 25. Januar 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 246) vorgenommene Verrechnung der "Rückforderung D._____" in der Höhe von Fr. 7'705.00 und der nicht -4-