1.4. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil verfügte die Beschwerdegegnerin am 25. Januar 2023 die Wiedergewährung der bisherigen Rentenleistungen ab dem 1. September 2018. Dabei wurde die Rentennachzahlung mit -3- einer "Rückforderung D._____" und den persönlichen AHV-Beiträgen der Beschwerdeführerin der Jahre 2018 bis 2022 verrechnet. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. Januar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: