1.2. Im Rahmen einer im Juli 2011 eingeleiteten Revision von Amtes wegen tätigte die Beschwerdegegnerin berufliche und medizinische Abklärungen und gewährte der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für Eingliederungsmassnahmen. Mit Verfügung vom 17. Juli 2018 hob die Beschwerdegegnerin die Rente der Beschwerdeführerin auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats auf. Die dagegen gerichtete Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.719 vom 6. Juni 2019 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.