1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Oktober 1997 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin sprach der Beschwerdeführerin daraufhin nach entsprechenden Abklärungen mit Verfügung vom 7. Dezember 1999 bei einem Invaliditätsgrad von 63 % rückwirkend ab dem 1. September 1997 eine halbe Invalidenrente zu.