einer leichten depressiven Episode (F32.0) werde über eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F45.40) berichtet. Die festgestellte psychische Störung begründe aktuell nur eine leichte arbeitsrelevante Leistungsminderung. Innerhalb von zwei Monaten sei unter ambulanter psychischer Mitbetreuung davon auszugehen, dass die Arbeitsfähigkeit von 50 % (20. Februar 2018) auf 100 % (20. April 2018) angestiegen sei (VB 16 S. 3). Seit dem 22. Juni 2017 sei in angepassten Tätigkeiten von einer durchgehenden 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen, unterbrochen von einer maximal zweiwöchigen 100%igen