2.4. Mit instruktionsrichterlichem Schreiben vom 2. Juni 2023 wurde die Beschwerdeführerin darüber informiert, dass sie ihr Schreiben vom 30. Mai 2023 nicht unterschrieben habe. Sie wurde darum gebeten, das Schreiben vom 30. Mai 2023 innert zehn Tagen seit Zustellung zu unterzeichnen und wieder einzureichen. Andernfalls werde das Beschwerdeverfahren weitergeführt. Die Beschwerdeführerin reichte in der Folge nichts mehr ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: