2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Anerkennung ihres Anspruchs auf IV-Leistungen. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 30. Mai 2023 (Postaufgabe) reichte die Beschwerdeführerin ein nicht unterzeichnetes Schreiben mit dem Titel "Rückzug zur Anfrage auf Invalidenrente" ein.