1. 1.1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich aufgrund von unfallbedingten Beschwerden (Unfallereignis vom 22. Juni 2017) am 17. Oktober 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung ein, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und veranlasste eine Abklärung an Ort und Stelle. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. Mai 2019 ab.