Dass die B._____ GmbH, die C._____ GmbH, die D._____ GmbH, die E._____ GmbH und / oder die F._____ GmbH selbst die Bauaufträge beschafft, die Bauprojekte und Arbeitsstellen ausgesucht hätten und gegenüber den Kunden in eigenem Namen aufgetreten wären sowie auf eigene Rechnung gehandelt hätten, wurde weder von der Beschwerdeführerin behauptet, noch ergibt sich solches aus den Akten. Die mittels Barzahlungen entgoltenen Akkordanten waren im Hinblick auf die Tätigkeit bei der Beschwerdeführerin damit in deren Arbeitsorganisation eingebunden und traten ausweislich der Akten nicht nach aussen sichtbar auf (vgl. Einsatzkarten der Beschwerdeführerin für die E._____ GmbH und die F.___