3.3.1.4. Vom 22. Juni 2018 bis am 31. Dezember 2018 richtete die Beschwerdeführerin Barzahlungen an die E._____ GmbH in der Höhe von Fr. 442'435.65 aus (VB 136; 175 S. 2). Auf den entsprechenden Barbelegen wurden jeweils "Maurerarbeiten pauschal", "Maurerarbeiten" oder "Akonto" und unter "Objekt" meist "Diverse Baustellen" oder ein Ortsname, ohne genauere Angaben, "V._____" oder "Diverse" aufgeführt und ohne Verrechnung von Materialkosten (VB 136). P._____ war ab dem X. März 2018 bis zum Konkurs als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen (www.zefix.ch). Bereits am 13. August 2018 gab P._____ gegenüber dem Betreibungsamt W.__