3.3.1.3. Die Beschwerdeführerin richtete vom 3. Januar bis am 25. Juni 2018 Barzahlungen in der Höhe von Fr. 212'841.00 und am 21. Dezember 2017 in der Höhe von Fr. 17'001.35 an die D._____ GmbH aus (VB 135; 140; 175 S. 2). Auf den entsprechenden Barbelegen wurden jeweils "Maurerarbeiten" und unter "Baustelle" ein Ortsname aufgeführt, ohne genauere Angaben und ohne die Verrechnung von Materialkosten (VB 135; 140). O._____, Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift (www.zefix.ch), gab gemäss Einvernahmeprotokoll vom 17. Juni 2019 gegenüber dem Konkursamt Aargau explizit an, die D._____ GmbH sei als Akkordantin tätig gewesen.