3.3.1.2. Vom 21. Januar 2019 bis am 27. Dezember 2019 richtete die Beschwerdeführerin Barzahlungen in der Höhe von Fr. 232'411.10 an die C._____ GmbH aus (VB 134; 175 S. 2). Auf den entsprechenden Barbelegen wurden jeweils "Maurerarbeiten", "gemäss persönlicher Besprechung" und unter "Baustelle" ein Ortsname aufgeführt, ohne genauere Angaben und ohne die Verrechnung von Materialkosten (VB 134). Die C._____ GmbH wurde am X. Mai 2017 mit Neueintrag ins Handelsregister gegründet. Einzige eingetragene Person war L._____. Am X. Dezember 2017 wurde sie ersetzt durch M._____ und dieser wiederum am X. September 2018 durch N._____ (www.zefix.ch). Zu diesem Zeitpunkt war die C.___