3.3.1.1. Die Beschwerdeführerin richtete vom 7. Januar 2019 bis am 30. September 2019 Barzahlungen an die B._____ GmbH in der Höhe von Fr. 467'920.00 aus (VB 133; 175 S. 1). Auf den entsprechenden Barbelegen wurden jeweils "Maurerarbeiten pauschal" oder "Maurerarbeiten" und unter "Baustelle" oder "Objekt" ein Ortsname aufgeführt, ohne genauere Angaben und ohne die Verrechnung von Materialkosten (VB 133). Der Subunternehmervertrag vom 2. November 2018 und die Deklaration des Subunternehmers bezüglich Einhaltung der minimalen Arbeitsbedingungen vom 5. November 2018 sind mit der Adresse S._____, vermerkt und als Vertreter wurde J.___