Sie habe ihre Verpflichtungen im Rahmen des Möglichen erfüllt (vgl. Beschwerde S. 14 f.). Die italienischen Firmen hätten jeweils ihre Leute aus Italien in die Schweiz gesandt und hätten diese die fraglichen Tätigkeiten ausüben lassen. Die italienischen Firmen hätten danach der Beschwerdeführerin für die Arbeit ihrer Leute Rechnung gestellt, welche die Beschwerdeführerin auf deren Wunsch jeweils an einen Vertreter dieser jeweiligen Firma bar bezahlt habe (vgl. Beschwerde S. 16). Die Beschwerdegegnerin scheine gerade bei den ausländischen Vertragsparteien die Positionen der Parteien zu verwechseln.