Hinsichtlich der inländischen Unternehmen sei der Grund dafür, dass sie hohe Rechnungen in Bar beglichen habe, dass die Inhaber dieser Firmen bei Barzahlungen lukrative Rabatte angeboten hätten. Die Beschwerdeführerin habe zu keiner Zeit Angestellte gehabt, welche sie nicht regulär bei allen Sozialversicherungen angemeldet gehabt hätte. Vielmehr seien Arbeiter der hier interessierenden Firmen von diesen auf die Baustelle geschickt worden und die Beschwerdeführerin habe die Zahlungen an die Verantwortlichen der jeweiligen Firmen geleistet. Wenn diese Firmen ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen seien, so sei es verständlich, dass dies für die Sozialversicherungen ärgerlich sei.