Liquidation (E._____ GmbH), F._____ GmbH in Liquidation (F._____ GmbH), G._____, H._____ und I._____ ausgerichtet (VB 248 S. 5). Hinsichtlich der inländischen Unternehmen sei festzuhalten, dass die Rechnungen und Verträge sowie die gesamten Umstände auf unselbstständige Akkordarbeiten hinweisen würden. Es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass vom Ausnahmefall selbstständiger Erwerbstätigkeit ausgegangen werden müsste (VB 248 S. 8, 11). Hinsichtlich der ausländischen Unternehmen sei die Tätigkeit in der Schweiz mangels vorhandener A1-Bescheinigungen nach Schweizer Recht zu beurteilen.