Zudem kann neben der Berücksichtigung der Erfahrungszahlen auch eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt werden (vgl. Stellungnahme der Abklärungspersonen vom 14. Juli 2023, S. 3). Unter Berücksichtigung der durch die Fremdverstellung der Rinder freiwerdenden Futterfläche von 400 Aaren (bei insgesamt 920 Aaren an offener Ackerfläche, vgl. VB 54 S. 4) und der aufgrund entsprechender Erfahrungswerte deswegen erzielbaren Mehrerträge (durch den Verkauf des nicht benötigten Raufutters oder allenfalls durch den Anbau einer anderen Ackerkultur, vgl. Stellungnahme der Abklärungspersonen vom 14. Juli 2023, S. 2) sowie der Minderaufwendungen