In der Berechnung im Abklärungsbericht vom 9. Mai 2022 sei einfachheitshalber der Ansatz für die Monatspauschale reduziert worden, um den Mehrertrag zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäss würden die Minderaufwendungen und die Mehrerträge (z.B. durch Raufutterverkauf oder vermehrten Ackerbau) eine Reduktion der behinderungsbedingten Mehrkosten um rund 20 % rechtfertigen (vgl. Stellungnahme der Abklärungspersonen vom 14. Juli 2023, S. 2 f.).