und anderseits die Minderausgaben auf dem Heimbetrieb für die Haltung der Aufzuchttiere sowie Mehrerträge zu berücksichtigen. Die Mehrerträge würden entstehen, da die nicht mehr benötigte Futterfläche für die verstellten Aufzuchttiere für andere Betriebszweige genutzt werden könne. Durch die Aufzucht auf einem fremden Betrieb könne rund 4 ha an notwendiger Futterfläche eingespart werden. In der Berechnung im Abklärungsbericht vom 9. Mai 2022 sei einfachheitshalber der Ansatz für die Monatspauschale reduziert worden, um den Mehrertrag zu berücksichtigen.