Im vorliegenden Fall sei gemäss Aufzuchtvertrag ein Erstkalbealter von 26 Monaten vereinbart worden, was bei einem Biobetrieb gemäss Agridea REFLEX (vgl. Anhang zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 14. Juli 2023) einem Ansatz von Fr. 121.00 pro Monat entspreche. Im Weiteren seien bei der behinderungsbedingten Erwerbseinbusse einerseits die direkten Mehraufwendungen durch die Zahlungen an den Aufzuchtbetrieb -8-