5.2.1. Die Abklärungspersonen hielten am 14. Juli 2023 fest, dass sich die Ansätze der Kosten für die Aufzucht von Rindern in Betrieben, welche die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) erfüllen, von den Kostenansätzen für die Aufzucht in Biobetrieben unterscheiden würden. Im vorliegenden Fall sei gemäss Aufzuchtvertrag ein Erstkalbealter von 26 Monaten vereinbart worden, was bei einem Biobetrieb gemäss Agridea REFLEX (vgl. Anhang zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 14. Juli 2023) einem Ansatz von Fr. 121.00 pro Monat entspreche.