5. 5.1. Im Weiteren macht der Beschwerdeführer geltend, bei seinem Betrieb handle es sich um einen Biobetrieb; die tatsächlichen Kosten pro Tier und Monat seien daher höher und würden effektiv Fr. 122.00 und nicht Fr. 100.00 betragen. Der von den Abklärungspersonen angewandte, um die Mehrerträge gekürzte Ansatz von Fr. 100.00 sei nicht nachvollziehbar und daher auch nicht anwendbar (Beschwerde S. 3; Eingabe des Beschwerdeführers vom 28. Juli 2023, S. 1 f.). 5.2. Aus den Akten geht diesbezüglich im Wesentlichen Folgendes hervor: