4.3. Die Abklärungspersonen erläuterten in ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2023 schlüssig und nachvollziehbar, dass die 27 Tierplätze für die Aufzucht nicht dauernd zu 100 % und maximal während 300 Aufzuchtmonaten (25 mal 12 Monate pro Jahr) belegt seien und von durchschnittlich 25 verstellten Tieren pro Jahr auszugehen sei. Dies wurde denn vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Juli 2023 auch nicht in Abrede gestellt. Dass die Beschwerdegegnerin in den angefochtenen Verfügungen bei der Festsetzung des Invalideneinkommens von 25 verstellten Rindern ausging, ist daher nicht zu beanstanden.