2022 rund 281.4 Aufzuchtmonate (23.5 Tierplätze bei einer Ganzjahresnutzung) zu bezahlen gewesen seien. Folglich sei die Aufzucht nicht auf einmal ausgelagert worden, sondern die älteren Tiere seien im Jahr 2021 noch selbst gehalten worden. Im Jahr 2021 seien 18 Tiere und im Jahr 2022 9 Tiere zum Aufzuchtbetrieb verschoben worden. Es sei deshalb davon auszugehen, dass in den Folgejahren ab dem Jahr 2023 mit einer ungefähr analogen Anzahl verstellter Aufzuchtrinder wie im Jahr 2022 gerechnet werden könne. Entsprechend sei "die verwendete Anzahl von 25 Tieren einer Ganzjahresnutzung" korrekt (vgl. Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 14. Juli 2023, S. 1 f.).