4.2.3. In Beantwortung der ihnen mit Verfügung vom 6. Juni 2023 gestellten Fragen hielten die Abklärungspersonen am 14. Juli 2023 im Wesentlichen fest, dass im "Fragebogen Landwirtschaft" 27 Tierplätze für Aufzuchttiere erwähnt und diese anlässlich des Betriebsbesuchs bestätigt worden seien. Tierplätze für die Aufzucht seien nicht dauernd zu 100 % belegt, sondern würden erst belegt werden, wenn Jungtiere, die sich für die Aufzucht eignen würden, vorhanden seien. Die Aufzucht würde nur bis zum Erstkalbealter dauern. Eine dauernde, vollständige Belegung sämtlicher Aufzuchtplätze sei nicht möglich, da die Geburt von Kälbern und das Erreichen des Erstkalbealters nicht synchron verliefen.