In Abweichung hierzu wurde in der "Berechnung Einkommensvergleich" die durch die Betriebsumstellung bedingte Einkommenseinbusse mit Fr. 30'000.00 beziffert (vgl. VB 54 S. 7 Ziff. 7.2.), wobei bei der entsprechenden Berechnung von 25 Rindern und einem Richtpreis (Agridea REFLEX) von rund Fr. 100.00 pro Tier und Monat ausgegangen wurde (VB 54 S. 19). In den angefochtenen Verfügungen ging die Beschwerdegegnerin bei der Festsetzung des Invalideneinkommens dann von einer aus der Fremdverstellung der Rinder resultierenden behinderungsbedingten Einkommenseinbusse von Fr. 30'000.00, mithin von 25 verstellten Rindern, aus (VB 54 S. 7 Ziff. 7.2.).