Zudem stellte er folgenden Verfahrensantrag: "1. Das vorliegende Verfahren sei mit dem Verfahren VBE.2023.10 zu vereinigen." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.95 erfasst. 3.2. Mit Vernehmlassung vom 27. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung auch dieser Beschwerde. 4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. März 2023 wurden die beiden Verfahren VBE.2023.10 und VBE.2023.95 vereinigt.