2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 16. Januar 2023 hatte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Februar 2023 ebenfalls fristgerecht Beschwerde erhoben und folgende Anträge gestellt: "1. Die Verfügung vom 16. Januar 2023 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab dem 1. September 2021 eine halbe Rente der Invalidenversicherung zu gewähren. -3- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin."