2. 2.1. Zwischenzeitlich hatte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 22. November 2022 erhoben und folgende Anträge gestellt: "1. Die Verfügung vom 22. November 2022 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab dem 1. September 2021 eine halbe Rente der Invalidenversicherung zu gewähren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.10 erfasst.