Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei und veranlasste eine Abklärung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse (Abklärungsbericht Landwirtschaft vom 9. Mai 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 22. November 2022 ab 1. September 2021 eine Viertelsrente zu und ordnete die monatliche Auszahlung der entsprechenden Rentenbetreffnisse ab 1. Dezember 2022 an. Am 16. Januar 2023 verfügte sie die Nachzahlung der Rentenbetreffnisse für die Zeit vom 1. September 2021 bis 30. November 2022.