1. Der 1961 geborene, als selbstständiger Landwirt tätige Beschwerdeführer meldete sich am 21. Februar 2021 wegen Beckenbeschwerden aufgrund eines Unfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei und veranlasste eine Abklärung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse (Abklärungsbericht Landwirtschaft vom 9. Mai 2022).