Durch die Änderung sei es dem Unternehmen möglich gewesen, den laufenden Betrieb sicherzustellen und gleichzeitig die Kosten der Nachfrage anzupassen. Ausweislich der mit Eingabe vom 3. Mai 2022 eingereichten (ursprünglichen) Arbeitsverträge der Mitarbeitenden im Stundenlohn wurde mit diesen jedoch von Anfang an weder eine Normalarbeitszeit, noch ein fixes Pensum oder eine Normalarbeitszeit innerhalb einer gewissen Bandbreite vereinbart. Unter Arbeitszeit wurde jeweils lediglich festgehalten, die betriebsübliche Arbeitszeit betrage 8.5 Stunden pro Tag bzw. 42.5 Stunden pro Woche.