In ihrer Eingabe vom 3. Mai 2022 hielt die Beschwerdeführerin fest, grösstenteils seien ihre Mitarbeitenden Studenten, die das Studium durch diesen Nebenjob finanzieren würden. Die Studenten seien daher auf ein zugesichertes Einkommen angewiesen und deren Arbeitszeiten würden sich nach den Studienplänen richten. Das ermögliche die Planung des Studenteneinkommens. Die Planung der Einsätze werde quartalsweise vorgenommen und sei für alle Parteien in Form der Einsatzpläne verbindlich. Sie selbst sei auf die Einsatzpläne angewiesen, um den Betrieb sicherzustellen. Diese Anwendung habe in der ersten Phase der Pandemie gegolten.