Gemäss AVIG-Praxis ALE ist Arbeit auf Abruf in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das sich durch unregelmässige Arbeitszeiten auszeichnet. Die arbeitnehmende Person übt dabei die Tätigkeit aus, wenn der Arbeitgeber ihre Dienste verlangt. Die Anzahl entlöhnter Arbeitsstunden hängt somit von den Ansprüchen und Bedürfnissen des Arbeitgebers ab (Rz. B95).