2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. April 2022 wurde die Beschwerdeführerin zum Einreichen weiterer Unterlagen aufgefordert. Mit Eingabe vom 3. Mai 2022 reichte sie diese ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: