Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2018 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie der Nominallohnentwicklung von 2018 bis 2019 ohne Gewährung eines leidensbedingten Abzugs mit Fr. 68'377.00 (VB 432, S. 5). Ausgehend von diesen Vergleichseinkommen ermittelte sie einen Invaliditätsgrad von 0 % (vgl. zum Ganzen die Berechnungsgrundlagen in VB 412 sowie den Einspracheentscheid vom 8. Februar 2022 in VB 432, S. 3 f.).