Die Beurteilung von Dr. med. C. stimmt ferner im Wesentlichen überein mit der Einschätzung des behandelnden Arztes Dr. med. G., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Universitätsklinik H., welcher in seinem Sprechstundenbericht vom 2. Juni 2020 festhielt, die geklagten "massiven Schmerzen sind nicht gänzlich erklärt" (vgl. VB 335, S. 3). Ferner ist anzumerken, dass bereits im von der IV-Stelle des Kantons Aargau eingeholten und vom Versicherungsgericht mit rechtskräftigem Urteil VBE.2017.920 vom 11. Juni 2018 als beweiskräftig beurteilten polydisziplinären Gutachten der Dres.